Werden Sie Mitglied!
Sie haben Lust auf Tennis in angenehmer familiärer Atmosphäre? Möchten einfach mal den Tennissport ausprobieren oder wieder aktiv werden?
Sie möchten vorab erstmal nur Infos oder einen Ansprechpartner?
Bitte eine kurze Email an : Info@Tennis-Holzelfingen.de
Sie möchten nur mal "Reinschnuppern"? Nutzen Sie unser Angebot eines Schnupperjahres!
Keine Verpflichtungen, Keine Arbeitsstunden, Tennisspielen so viel Sie möchten und das für nur 40 Euro für eine ganze Saison!
Für Kinder kostet dieses Angebot 20 Euro!
Einfach das Beitrittsformular ausfüllen und "Schnupperjahr" dazu schreiben und unter folgender Adresse einwerfen oder Postal versenden:
Postadresse:
Michael Dunkelberger
Im Städtle 11
72805 Lichtenstein/ Holzelfingen
Bei einer Mitgliedschaft können Sie sich sicher sein, neue Freunde zu finden und Spaß am Spiel zu haben. Mit unseren Mitgliedern stehen Ihnen nette Menschen zur Seite, die den Tennissport genauso lieben wie Sie.
Auch wenn Sie uns abseits des Sports mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen wollen, freuen wir uns über Sie und Ihr Engagement.
Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne nähere Einzelheiten zu Ihrer Mitgliedschaft besprechen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Beitragssatzung
des TSV Holzelfingen 05 e.V.
Abteilung Tennis
Die in Ziffer 8 der Satzung der Tennis-Abteilung des TSV Holzelfingen 05 e.V. geregelten Beiträge und Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
jährlicher Beitrag in € | |
Erstmitglieder (über 18 Jahre) | 100 € |
Zweitmitglieder (Ehegatten) | 50 € |
Familienmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 30 € |
Familienmitglieder über 18 Jahre und in Ausbildung bis max. 26 Lebensjahr | 40 € |
Einzelmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 40 € |
Einzelmitglied über 18 Jahre und in Ausbildung bis max. 26. Lebensjahr | 50 € |
Familie | 160 € |
Passivmitglied | 70 € |
Schnupperjahr Erwachsender | 40 € |
Schnupperjahr Kinder | 20 € |
Mitglieder die mit einem Gastspieler auf der Anlage spielen, werden mit 5 € belastet.
Pflichtarbeitsstunden
Mitglieder und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen 7 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr ableisten.
Geleistete Arbeitsstunden können auf Familienmitglieder (nicht aus dem Familienbeitrag ausgeschiedene Einzelmitglieder) übertragen werden.
Ausgenommen sind Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde wird das Mitglied mit 10,00 Euro belastet.
Diese Regelung gilt nur für Mitglieder, die auf den Plätzen im betreffenden Jahr gespielt haben (auch bei nur 1 Stunde Spieldauer)